Kontakt mit der Gemeinde
Fragen und Anliegen können gerne an die Mitarbeiter im Gemeindeamt weitergegeben werden.
Gemeindeamt Außervillgraten
Bgm. Mag. Josef Mair
9931 Außervillgraten 136
Tel.: 04843 55 22
Fax: 04843 55 22-15
E-Mail:
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Jugendschutz Tirol - Die wichtigsten Infos im Überblick
Ausgehzeiten:
- bis 14 Jahre: maximal bis 22.00 Uhr
- bis 16 Jahre: maximal bis 01.00 Uhr
- ab 16 Jahre: keine zeitliche Beschränkungen
Ausweispflicht: Wenn du unterwegs bist oder Alkohol bzw. Tabakwaren kaufen möchtest, brauchst du einen Lichtbldausweis (SchülerInnen-, Personalausweis). Im Zweifelsfall musst du - auch zu deinem Schutz - dein Alter nachweisen können.
Alkohol und Nikotin: Bis zum 16. Geburtstag darfst du alkoholische Getränke und Tabkwaren weder erwerben, konsumeiren, noch dürfen sie an dich weitergegeben werden. Ab 16 sind Bier, Wein, Sekt und Radler erlaubt. Gebrannte alkoholische Getränke auch als Mischgetränke, sind erst ab 18 Jahren erlaubt.
Lokalverbot: Der Aufenthalt in bestimmten Lokalen, wie z.B. Nachtlokalen, Bordellen, Sexshops und dergleichen, ist dir bis 18 nicht erlaubt.