Gemeinde Außervillgraten / Osttirol / Bezirk Lienz - www.ausservillgraten.gv.at
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Förderungen/Beihilfen
Beihilfen und Unterstützungen für Eltern
Wochengeld: finanzielle Stütze für werdende Mütter und als Ersatz für das entfallene Einkommen ab der 8. Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Entbindung bzw. 12 Wochen bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten, beim jeweiligen Krankenversicherungsträger zu beantragen.
Kinderbetreuungsgeld: verschiedene Bezugsvarianten zur Auswahl, kann frühestens am Tag der Geburt beim Krankenversicherungsträger beantragt werden.
Familienbeihilfe: für Eltern, kann jederzeit beim Wohnsitzfinanzamt beantragt werden, Höhe wird vom Alter des Kindes bestimmt, Anspruch ab Volljährigkeit bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres an Beraufsausbildung gebunden, Auszahlung alle 2 Monate, Mutter kann zugunsten des Vaters auf Beihilfe verzichten, kein Anspruch während des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes.
- Mehrkindzuschlag: kann zusätzlich beim Wohnsitzfinanzamt beantragt werden, wenn für mindestens 3 Kinder Familienbeihilfe bezogen wird, beträgt monatlich 36,40 Euro für das dritte und jedes weitere Kind, wird in der Regel bei der Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt und ist daher im Rahmen der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommensteuererklärung zu beantragen.
- Familienunterstützung in Notsituationen: Landesförderung für Familien mit geringem Einkommen, zuständig ist das Amt der Tiroler Landesregierung, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, Tel. 0512/508/0.
- Familienpass: Vergünstigungen für Freizeitaktivitäten, Anlaufstelle ist das Amt der Tiroler Landesregierung.
- Tiroler Kindergeld PLUS: den Antrag können alle Eltern stellen, deren Kinder zwischen dem 1.9.2007 und dem 31.8.2009 geboren sind (2- und 3-jährige Kinder), entweder online oder mittels ausgefülltem Formular .
- Gratis- Hotline der Familien- und Senioreninfo des Landes Tirol. Dort werden kostenlos und kompetent alle Fragen rund ums Eltern-Sein beantwortet und die passenden Angebot, den Bedürfnisse entsprechend ausgewählt. Tel.: 0512-585730
Beihilfen und Unterstützungen für Schüler
- Schulstartbeihilfe: Unterstützung von schulpflichtigen Kindern im Alter von 6 bis 15 Jahren. Der Zuschuss beträgt EUR 145,35 pro schulpflichtigem Kind und wird einmal jährlich im Herbst ausbezahlt.
- Schülerbeihilfe des Bundes: staatliche Beihilfe für Schüler einer österr. mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe, soziale Bedürftigkeit, günstiger Schulerfolg, Anträge sind bis 31. Dezember des laufenden Schuljahres abzugeben. Für berufstätige SchülerInnen, die z.B. eine Abendschule besuchen, gibt es die besondere Schulbeihilfe.
- Heim- und Fahrtkostenbeihilfe des Bundes: ab der 9. Schulstufe bis 31. Dezember des lfd. Schuljahres zu beantragen, wenn tägliche Hin- und Rückfahrt von Schule zum Wohnort nicht zumutbar, Fahrtkostenbeihilfe nur bei Bezug der Heimbeihilfe.
Schülerfreifahrten: SchülerInnen, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für die Familienbeihilfe bezogen wird, haben bei Erfüllung aller übrigen Voraussetzungen die Möglichkeit, an der Schülerfreifahrt teilzunehmen. Entsprechend ausgefüllte und von der Schule bestätigte Formulare sind beim jeweiligen Verkehrsunternehmen einzureichen. Als Eigenanteil ist ein Pauschalbetrag von EUR 19,60 pro Schuljahr zu leisten.
Beihilfen und Unterstützungen für Lehrlinge
Lehrlingscard: ist als Service für Lehrlinge zu verstehen, dient in erster Linie dazu, dich als Lehrling auszuweisen. Damit verbunden solltest du die bei den verschiedensten Anlässen, Veranstaltungen oder Kaufangeboten für Lehrlinge in Aussicht gestellten Vergünstigungen in Anspruch nehmen können.
Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge: monatlicher Zuschuss zu Lebenshaltungskosten für die Dauer eines Lehrverhältnisses. Neuansuchen sind spätestens drei Monate nach Beginn des Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses einzureichen. Folgeansuchen spätestens einen Monat nach Beginn des nächsten Lehr- bzw. Ausbildungsjahres.
Begabtenförderung für Lehrlinge: Prämie für besondere Leistungen von Lehrlingen während der Berufsausbildung, für Lehrlinge ab dem 2. Lehrjahr und außerordentliche SchülerInnen an Berufsschulen (zB 2. Bildungsweg). Förderansuchen sind spätestens drei Monate nach Beendigung des Lehrjahres oder nach dem Ende des Berufsschuljahres, für welches eine Förderung
Bildungsgeld: gefördert werden Kosten für Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung. Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten, vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, für die durch die öffentliche Hand bereits Schulbeihilfen, Stipendien oder ähnliche Unterstützungen vorgesehen sind. Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete, Arbeitslose und Arbeitsuchende, Wiedereinsteiger/innen und Ersteinsteiger/innen, selbständige Unternehmer/innen mit nicht mehr als 5 Mitarbeiter/innen (Vollzeitäquivalente) können bis spätestens 2 Wochen nach Beginn der Bildungsmaßnahme das Ansuchen einbringen.
Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge: wenn eine unentgeltliche Beförderung zwischen der Wohnung und der Ausbildungsstätte nicht möglich ist und die Strecke mindestens 2 km beträgt, Weg muss in jeder Richtung mindestens 3x/Woche zurückgelegt werden, Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge kann seit 1. Sept. 2002 auch dann beantragt werden, wenn zum Zweck der Ausbildung eine Zweitunterkunft besucht werden muss. Antragstellung erfolgt beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.
Beihilfen und Unterstützungen für Studierende
- Stipendienzuschuss: refundiert den Studienbeitrag, wird gemeinsam mit der Studienbeihilfe beantrag, gebührt allen Studienbeihilfenbeziehern/Innen, sofern sie einen Studienbeitrag entrichtet haben.
Beihilfen und Unterstützungen für ArbeitnehmerInnen
- Fahrtkostenbeihilfe: Zuschuss des Landes Tirol zu den Fahrtkosten für ArbeitnehmerInnen, Anträge sind von Jänner bis April für das jeweils abgelaufene Jahr einzureichen. > zur Richtlinie
Beihilfen und Unterstützungen zum Thema Bauen und Wohnen
- Wohnbauförderung in Tirol: Allgemeine Informationen zur Wohnbauförderung, Linkliste zu den einzelnen Förderungen im Bereich "Bauen und Wohnen", Eigenheimförderung, Wohnhaussanierung, Wohnbauhilfen, Mietzins- und Annuitätenbeihilfe, Kauf oder Miete einer objektgeförderten Wohnung, Erwerb eines Wohnobjektes
>> Formulare der Wohnbauförderung